- Fortsetzung der erfolgreichen Haushaltskonsolidierungspolitik der vergangenen
Jahre mit dem Ziel, nachfolgenden Titzer Generationen eine intakte finanzielle
Situation der Gemeinde zu hinterlassen; konsequente Schuldenvermeidungs- und
-abbaupolitik
- Schwerpunktsetzung im Haushaltsplan:
- Investitionen zur Aufrechterhaltung bzw. Steigerung der dauerhaften
Leistungsfähigkeit der Gemeinde (z.B. Bau- und Gewerbegebiete, Kindergarten- und
Schulbereich) sowie im rentierlichen Bereich (z.B. Kanalerneuerungsmaßnahmen)
dürfen keinem Haushaltsdiktat zum Opfer fallen
- Aufstellung sowohl eines schulischen als auch eines sportlichen Instandhaltungs-
und Sanierungsprogramms mit jeweils mittelfristig zu setzenden Prioritäten;
zielgerichtete Verwendung der jeweiligen Zuwendungsmittel aus dem
Gemeindefinanzierungsprogramm des Landes (Schulbaupauschale,
Sportstättenpauschale)
- Ermittlung des Sanierungsstaus an den Gemeindestraßen (Aufstellung und zukünftig
permanente Fortschreibung eines Straßenzustandskatasters, anschließende
Prioritätensetzung sowie sukzessiver Abbau eines evtl. bestehenden
Unterhaltungsstaus)
- Erhöhung der Steuerungsqualität des gemeindlichen Haushalts; Einzelaspekte:
- Entwicklung eines Kennzahlensystems zur Messung von Wirtschaftlichkeit und
Produktivität des Verwaltungshandelns
- Einführung von Controlling und Berichtswesen (auch gegenüber der Politik)
- Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung, um Informationen über die
„Selbstkostenpreise“ kommunaler Leistungen zu erhalten
- Initiative für eine Gemeindefinanzreform: Das Land ist gefordert, den ländlichen
Raum, der sich durch große Flächen und entsprechend vorzuhaltende
Infrastrukturausstattung auszeichnet, bei der Finanzierung seines breiten
Aufgabenspektrums zu unterstützen
- Weiterentwicklung des kommunalen Haushalts zum Bürgerhaushalt (sich orientierend
am Modellprojekt der Landesregierung)
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